Sie sind verantwortlich für die psychosoziale Beratung und Unterstützung der Bewohner/-innen bei Erziehungs-, Versorgungs-, und Entwicklungsfragen ggf. mit Blick auf das Kindeswohl. Sie beraten zu Fragen der materiellen und aufenthaltsrechtlichen Existenzsicherung und zu Wohnfragen.