Gutachterliche Begleitung und Stellungnahmen bei allen städtischen Planvorhaben, insbesondere in Bezug auf den Natur- und Artenschutz. Vergabe und Betreuung von Artenschutzprüfungen. Artenschutzrechtliche Erstbewertungen von Planungs-, Bau- und Pflegemaßnahmen. Management des Vollzugs der Natur- und artenschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach BNatSchG, inklusive Landschaftsplan und CEF-Maßnahmen. Biotopmanagement für städtische Projekte. Pflegekonzept der A+E-Maßnahmen und Ökokontoflachen. Projektmanagement, z.B. Aktionsbündnis Insekten, Gänsemanagement.