Leitung der Besonderen Wohnform. Sicherstellen der Teilhabeleistungen. Umsetzung WTG, BTHG und Vorgaben des Leistungsträgers. Führung der Mitarbeitenden, zielgerichtete Personalentwicklung sowie Gewährleistung der erforderlichen Besprechungsebenen. Sicherstellen der pädagogischen und pflegerischen Versorgung. Konzeptentwicklung. Budgetverantwortung. Verwaltung. Umsetzung des QMS. Sichern der betrieblichen Abläufe, Arbeitssicherheit und Brandschutz.