Ihre Aufgabe ist insbesondere die Konzeptionierung, Weiterentwicklung und Durchführung der Widerspruchsverfahren. konzeptionelle Vorbereitung/Entwicklung und Weiterentwicklung des Verwaltungsverfahrens für die Bearbeitung von Widersprüchen samt Gebührenkalkulation und ‑veranlagung Bearbeitung von Widersprüchen gegen im Rahmen des Vollzugs des Einwegkunststofffondsgesetzes ergangene Verwaltungsakte einschließlich Gebührenkalkulation Bearbeitung von Einordnungsverfahren einschließlich Gebührenkalkulation Nutzungssupport und Bearbeitung von Stakeholderanfragen